Kein Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber – Energiekosten für Industrie und Gewerbe in Deutschland 2024 noch höher als erwartet
Mit welchen Erhöhungen zu rechnen ist und wie Batteriespeicher diese ausgleichen können
Die Prognose der Netzentgelte für das Jahr 2024 hatte bei den Unternehmen erste Sorgen aufkommen lassen. Da diese etwa 20 Prozent der gesamten Stromkosten ausmachen, hätte der auf Basis vorläufig veröffentlichter Netzentgelte angenommene 12-prozentige Preisanstieg bereits eine spürbare Wirkung hinterlassen. Da darüber hinaus auch der 5,5 Mrd. € schwere Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten im Zuge der Verabschiedung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes entfällt, werden die Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2024 durchschnittlich 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen, was einer Verdoppelung im Vergleich zu 3,12 Cent pro Kilowattstunde vom Vorjahr gleichkommt.
Bundesweite Preisanstiege von über 30 Prozent
Bundesweit ist nun mit einem Anstieg der Netzentgelte für die Stromübertragung und -verteilung um 30 Prozent zu rechnen. Lag der durchschnittliche* Leistungspreis im Jahr 2023 deutschlandweit bei 133,00 EUR/kW, liegt dieser nun bei etwa 173,00 EUR/kW. Die höchsten Sprünge werden in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beobachtet, mit Leistungspreiserhöhungen von über 40 Prozent. So hebt die Getec net GmbH ihre Preise von durchschnittlich 143,43 EUR/kW auf 228,77 EUR/kW und damit um rund 60 Prozent an; TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG folgt mit einer Erhöhung um 50 Prozent, von 139,76 EUR/kW auf 209,12 EUR/kW; EGT Energie GmbH steigert um etwa 30 Prozent, von 175,71 EUR/kW auf 229,39 EUR/kW. Lediglich Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein bleiben bei den Preiskorrekturen knapp unter der Grenze von 10 Prozent.
Wegfall des finanziellen Zuschusses nur ein Grund von vielen
Die Erhöhung der Preise kann auf mehrere Ursachen zurückgeführt werden. Der Anfang der nächsten Regulierungsperiode für Stromnetzbetreiber (2024 bis 2028) und die damit einhergehende Verschiebung des Basisjahres von 2016 auf 2021 ist eine davon. Mit der Folge, dass die in diesem fünfjährigen Zeitrahmen stattgefundenen Preissteigerungen zum ersten Mal in den Netzentgelten abgebildet werden. Zusätzlich verstärkt wird der Anstieg durch den Netzausbau, welcher wegen der weiter fortschreitenden Dezentralisierung der Energieversorgung nötig ist. Die Übertragungsnetzbetreiber führen als einen weiteren Grund die erhöhten Preise für den Einkauf von Strom an. Auch die gestiegenen Betriebskosten der Netzbetreiber selbst spiegeln sich in den Preisen wider. Nicht zuletzt hinterließ der Wegfall des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten eine merkliche finanzielle Lücke, welche die vier Übertragungsnetzbetreiber füllen mussten.
Was vom Maßnahmenpaket übrigbleibt
Die energiepolitischen Maßnahmen ließen Stimmen laut werden, auch die Verteilnetzentgelte zu bezuschussen, um dem stetigen Preisanstieg entgegenzuwirken. In Anbetracht des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 erscheint die Möglichkeit einer solchen Unterstützungsmaßnahme eingeschränkt. Auch mit dem Rückzug der anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten rückt eine finanzielle Hilfe in weite Ferne. Das Anfang November 2023 beschlossene „Strompreispaket“ verspricht weiterhin die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe für die Jahre 2024/2025 auf ein europäisches Mindestmaß von 0,05 ct/kWh (im Vergleich zum bisherigen reduzierten Satz von 1,54 ct/kWh). Die Strompreiskompensation, welche die Kosten des Erwerbs von CO2-Zertifikaten für im internationalen Wettbewerb stehenden Industrieunternehmen ausgleicht, wird für fünf Jahre verlängert. Infolge der letzten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes soll zukünftig außerdem eine bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Große Beschlusskammer die Festlegungen zu Bedingungen und Methoden der Netzentgeltermittlung treffen.
Durch Lastmanagement mit Batteriespeichern Netzkosten sparen
Die von den Preiserhöhungen betroffenen Unternehmen können die kontinuierlich steigenden Energiekosten u.a. durch die Implementierung eines Lastmanagementsystems unter Einsatz von Batteriespeichern kompensieren. Ein Energiemanagementsystem (EMS) überwacht den Stromverbrauch des Industrieunternehmens, um bei Erreichen einer Spitzenlast Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Meldet das EMS eine Lastspitze, wird Strom aus dem Batteriespeicher in das Netz des Kunden eingespeist. So können Industrieunternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) mithilfe von Batteriespeichern beträchtliche Einsparungen erzielen. Auch Unternehmen, die bereits aktiv Lastmanagement betreiben, profitieren von geringeren Energiekosten, denn Netzbetreiber honorieren ein effizientes Lastmanagement durch verminderte Netzentgelte.
Batteriespeicher sind Schlüsseltechnologie einer erfolgreichen Energiewende
Zeitgleich leisten Industrieunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende: Batteriespeicher entlasten das Stromnetz und erhöhen die Netzstabilität, indem sie die Differenzen zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch ausgleichen.