Die Regelungen in §19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) §19 ermöglichen es Unternehmen, unter bestimmten Voraussetzungen die Netzentgelte zu senken. Neben dem allgemeinen Absenken der höchsten Lastspitzen im Jahr („Peak Shaving“) ist es nach §19 Abs. 2 S. 1 und 2 möglich, ein individuelles Netzentgelt zu vereinbaren. Die beiden Sätze beschreiben die Anwendungsfälle der atypischen und der stromintensiven Netznutzung:
- Bei der atypischen Netznutzung kann ein verringertes Netzentgelt erreicht werden, wenn der Höchstlastbeitrag eines Letztverbrauchers vorhersehbar erheblich von der zeitgleichen Jahreshöchstlast aller Entnahmen dieser Netz- oder Umspannebene abweicht. Diese Abweichung wird dadurch erreicht, dass der Energiebedarf während der Hochlastzeitfenster, die jährlich von den Verteilnetzbetreibern publiziert werden, reduziert wird und damit deutlich unter dem Energiebedarf außerhalb dieser Hochlastzeitfenster liegt.
- Bei der stromintensiven Netznutzung kann ein verringertes Netzentgelt erreicht werden, wenn die Stromabnahme aus dem Netz an einer Abnahmestelle die Benutzungsstundenzahl von mindestens 7.000 Stunden erreicht und der Stromverbrauch an dieser Abnahmestelle 10 Gigawattstunden im Jahr überschreitet.
Es hängt von Ihrem Lastprofil ab, welche dieser Nutzungsmöglichkeiten für Ihren Standort optimal ist.
Bereit Ihr Einsparpotential bewerten zu lassen? Kontaktieren Sie uns!
Bereit Ihr Einsparpotential bewerten zu lassen? Kontaktieren Sie uns!
Sebastian Adam
Sales Manager